Begleithundeprüfung
Damit das Team, Mensch – Hund, angenehm auffällt, sollten der Hundeführer und sein Hund, einige Grundregeln beherrschen.
Die ersten Dinge die sowohl Hundeführer als auch Hund lernen sollten, sind „Sitz“, “Fuß“ und“ Platz“, später auch das Entfernen vom Hund und das Heranrufen. Dies sind die ersten Übungen, die man bei uns auf dem Hundeplatz erlernen kann.
Hat der Hund diese erlernt, werden die Übungen ohne Leine (Freifolge) geübt und auch die alltäglichen Situationen im Straßenverkehr werden geschult. Beherrschen Hundeführer und Hund all diese Übungen, steht dem Ablegen der Begleithundprüfung (BH/VT) nichts mehr im Wege. Ob der Hund groß oder klein ist, einen Abstammungsnachweis besitzt oder auch nicht, alle können diese Prüfung ablegen.
Die einzigen Voraussetzungen sind:
- Der Hundeführer muss Mitglied im BLV sein
- Der Hund muss mind. 15 Monate alt sein
- Der Hund muss eindeutig zu Identifizieren sein (Mikrochip oder Tätowierung)
- Die Impfung muss noch gültig sein
- Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss bestehen
Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Sachkundenachweis (allgemeine Fragen, Körpersprache des Hundes, wie kann ich meinen Hund loben, der Hund legt sich auf den Rücken, welches Mindestalter müssen Hunde bei der Prüfung haben usw.)
- Übungsplatz (fußgehen, langsam, normal und Laufschritt, Winkel, durch eine Gruppe gehen (4 Personen), Sitz und Platz, ablegen)
- Straßenverkehr (Begegnung mit Personengruppen, Radfahrern, Autos, Joggern, Inlineskatern, fremden Hunden, anleinen vor Geschäften usw.)
Die Prüfung wird durch einen Leistungsrichter des BLV abgenommen, wurde diese Hürde erklommen, ist der Hund ein „Begleithund“ und für viele Hundeführer der Einstieg in den Hundesport. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.